Restaurierungsförderung: Kultur erhalten
Die Kulturstiftung der Länder hat eine Förderung für den Erhalt von Kulturgut nationalen Ranges ins Leben gerufen. Unterstützt wird hierbei durch restauratorisch-konservatorische Maßnahmen, die bis zu zwei Drittel durch die Restaurierungsförderung übernommen werden.
Mittelgeber
Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt
-öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen
-öffentlich zugängliche Körperschaften des öffentlichen Rechts
Abgabefrist
15. Juni oder 15. Dezember
Fördergegenstand und Kriterien
-restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven
-Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden
-umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind
-Objektkonvolute, die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen
Förderquote
in der Regel bis zu zwei Drittel der Restaurierungskosten
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