24. Juni 2025

Restaurierungsförderung: Kultur erhalten

Die Kulturstiftung der Länder hat eine Förderung für den Erhalt von Kulturgut nationalen Ranges ins Leben gerufen. Unterstützt wird hierbei durch restauratorisch-konservatorische Maßnahmen, die bis zu zwei Drittel durch die Restaurierungsförderung übernommen werden.

 

Mittelgeber

Kulturstiftung der Länder

 

Antragsberechtigt

-öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen

-öffentlich zugängliche Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Abgabefrist

15. Juni oder 15. Dezember

 

Fördergegenstand und Kriterien

-restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven

-Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden

-umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind

-Objektkonvolute, die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen

 

Förderquote

in der Regel bis zu zwei Drittel der Restaurierungskosten

 

Weitere Informationen

www.kulturstiftung.de