24. Juni 2025

AUSSTELLUNGSFÖRDERUNG: Kultur vermitteln

Überregional bedeutsame aber regional verankerte Ausstellungsvorhaben sollen durch die Kulturstiftung der Länder gefördert werden. Seit 2009 unterstützt die Kulturstiftung der Länder die verschiedenen Institutionen in den Bereichen Erwerb, Ausstellung und Restaurierung mit einem Gesamtbudget von etwa zehn Millionen Euro.

 

Mittelgeber

Kulturstiftung der Länder

 

Antragsberechtigt

-öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen

-öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Abgabefrist

15. Dezember

 

Fördergegenstand und Kriterien

- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Ausstrahlung

-grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie ausschließlich im Ausland stattfindende Ausstellungen

 

Förderquote

bis zu 100.000€

 

Weitere Informationen

www.kulturstiftung.de