AUSSTELLUNGSFÖRDERUNG: Kultur vermitteln
Überregional bedeutsame aber regional verankerte Ausstellungsvorhaben sollen durch die Kulturstiftung der Länder gefördert werden. Seit 2009 unterstützt die Kulturstiftung der Länder die verschiedenen Institutionen in den Bereichen Erwerb, Ausstellung und Restaurierung mit einem Gesamtbudget von etwa zehn Millionen Euro.
Mittelgeber
Kulturstiftung der Länder
Antragsberechtigt
-öffentlich zugängliche, gemeinnützige Einrichtungen
-öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Abgabefrist
15. Dezember
Fördergegenstand und Kriterien
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Ausstrahlung
-grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie ausschließlich im Ausland stattfindende Ausstellungen
Förderquote
bis zu 100.000€
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