Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Die Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ hält durch die Kooperation zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union ein Fördervolumen von 196 Millionen Euro für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden bereit. Ziel ist es hierbei den Primärenergiebedarf der durch die Fördergelder sanierten Gebäude um mindestens 50% zu senken.
Mittelgeber
EU, Land NRW
Antragsberechtigt
-Kommunen
-Kreise
-Vereine
-Unternehmen etc.
Abgabefrist
Fortlaufend, Bewilligungen solange möglich wie Haushaltsmittel verfügbar sind
Fördergegenstand und Kriterien
-investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen
-der geplante energetische Standard muss über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen sowie nach der Umsetzung zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent führen
-bei Antragstellung darf die Summe von acht Millionen Euro förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschritten sein
Förderquote
Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude:
-Förderquote von 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
-Kommunen in der Haushaltssicherung max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke:
-Nicht-investive Fördergegenstände bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten
-investive Fördergegenstände bis zu 70% der förderfähigen Gesamtkosten
- für Förderungen ohne staatliche Beihilfe Förderquote von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
-bis zu 90% für Kommunen in der Haushaltssicherung
Weitere Informationen
Fördermittel für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden