Regionales Kultur Programm NRW (RKP)
Das regionale Kultur Programm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Kultur, sowie eine größere Sichtbarkeit dieser ein.
Mittelgeber
MKW NRW
Antragsberechtigt
-Kreise und Kommunen
-Kultureinrichtungen
-Vereine
-Einzelpersonen
Abgabefrist
30.09.2025
Fördergegenstand und Kriterien
-Projekte mit mindestens drei inhaltlich gleichberechtigten Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten
-Förderungen von Projekte aus allen Sparten aber Bezug auf Leitthemen der jeweiligen Kulturregion
-Projekt muss kulturelle Teilhabe fördern
Förderquote
-Mindestfördersumme von 2000€ bei privaten beziehungsweise 12500€ bei Kommunen
-maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
-Eigenanteil in Bar von min. 10 % bei privaten und 20% von Kommunen
-Eigenanteil bei privaten kann teilweise oder ganz durch bürgerschaftliches Engagement abgegolten werden, Veranschlagung von maximal 20% der förderfähigen Gesamtausgaben
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