Heimat-Förderung
Die Heimatförderung des Landes NRW möchte Organisationen, Initiativen und Kommunen bei der Durchführung von Projekten unterstützen, die die lokale und regionale Identität in Nordrhein-Westfalen stärken. Bis 2027 stehen für dieses Vorhaben jährlich etwa 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Mittelgeber
Land NRW
Antragsberechtigt
Heimat-Scheck: Vereine, Organisationen, Initiativen
Heimat-Werkstatt: private und gemeinnützige Organisationen, Gemeinden, Städte und Kreise
Heimat-Zeugnis: Gemeinden, Städte, Kreise und gemeinnützige Organisationen
Abgabefrist
fortlaufend
Fördergegenstand und Kriterien
-fördert Projekte, die lokale Identität, Gemeinschaft und die Heimatgeschichte thematisieren
Heimat-Scheck:
-Maßnahmen, die sich mit Heimat und ihrer Geschichte im Zusammenhang mit lokalen Inhalten befassen
Heimatwerkstatt:
-Projekte mit mindestens 1000€ förderfähigen Ausgaben
-Projekte die Diskussions-und Arbeitsprozess fördern und die örtliche Gemeinschaft stärken
Heimatzeugnis:
-Projektvolumen von mindestens 100 000€
-Konzepte und Methoden, die lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar machen und Traditionen oder andere Besonderheiten hervorheben
Förderquote
Heimat-Scheck: 2000€
Heimat-Werkstatt: maximale Fördersumme 10000€,
-Eigenanteil von 10% bei Privaten
-Eigenanteil von 10% bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept
-Eigenanteil sonstige Kommunen 20%
Heimat-Zeugnis:
-bei Privaten und Kommunen in der Haushaltssicherung maximal 90%
-sonstige Kommunen 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
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