Barrierefreiheit

  • Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kep.koeln und Unterseiten.

  • Die Internetseite www.kep.koeln ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

  • Folgende Mängel müssen noch behoben werden: Die Aktivierung der Barrierefreiheitsfunktionen muss verbessert werden. Hierzu soll es beispielsweise eine Änderung in der farblichen Gestaltung geben, die künftig eine ausreichende Kontrastierung vorsieht. Weitere Mängel in den Alternativtexten sowie in Überschriften und Strukturen sollen behoben werden. Außerdem arbeiten wir derzeit daran, die PDF-Dokumente barrierefrei zu erstellen. Sie werden sukzessive ausgetauscht. Wir arbeiten derzeit daran, die noch bestehenden Barrieren abzubauen.

  • Diese Erklärung wurde am 27. September 2021 erstellt.

    Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Bewertung durch den Dienstleister anatom5 perception marketing GmbH.

  • Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.kep.koeln auffallen, oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an die www.kep.koeln Redaktion.

    Dezernat Kunst und Kultur
    VII/2 Planungsreferat
    Sara Bosqui
    Telefon: 0221 / 221-32105
    Telefax: 0221 / 221-25492
    E-Mail: kulturentwicklungsplan@stadt-koeln.de

    Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das Planungsreferat des Dezernates Kunst und Kultur (VII/2) übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

  • Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

    Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

    Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw

    Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

  • Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Redaktion des Planungsreferates des Dezernates Kunst und Kultur (VII/2) der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

    Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

    Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.